nicht ganz richtig.........!


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Abgeschickt von Guido am 13 September, 2002 um 12:33:17

Antwort auf: Den TÜV störts nur, wenn ers weiß.... von Karl-Ludwig am 10 September, 2002 um 14:32:56:

Auszug aus der StVZO:
§ 53 d Abs. 2 StVZO (Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.

Da wohl kein Spider nach dem 01.01.1991 erstmals in den Vekehr gekommen ist, braucht er auch keine Nebelschlußleuchte.

Das weiß aber auch jeder gute TÜV-Prüfer !!!!!!!!!!
Bei der Dekra, GTÜ, KÜS usw. wäre ich mir da nicht so sicher!

mfg, Guido


: ...und da dürften die wenigsten Prüfer drauf kommen, daß es für den Spider Nebelrückleuchten (als Sonderausstattung) gegeben hat.
: Wenn ers weiß, kann er Dir auch sagen, wo die Lampe sitzt - die Plakette wird man Dir deswegen nicht verweigern.

: Nebelwetter ist auch kein Spiderwetter...




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